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Probefahrt

Dokumentenmappe Probefahrt

Die Dokumentenmappe Probefahrt (beinhaltend die Broschüre »Die gesetzlichen Bestimmungen über Probefahrten und Überstellungsfahrten mit Kraftfahrzeugen und das Fahrtenbuch«) ist in der Geschäfsstelle der Landesinnung der Kraftfahrzeugtechniker NÖ zum Stückpreis von EUR 10,50 (zuzüglich EUR 1,− Nachnahmespesen) erhältlich.

Bestellungen unter Tel: 02742/851-19142 bzw. E-Mail: kfz@wknoe.at

Bei Kraftfahrzeugen mit zwei Achsen (Gebrauchtfahrzeuge bis einschl. 3,5 t hzGG), die mit einem Probefahrt- oder Überstellungskennzeichen ausgerüstet sind, ist anstelle des direkten Anklebens nur das getrennte Mitführen einer ordnungsgemäß entwerteten 2-Monats-Vignette gestattet. Andere Vignettentypen (Jahres- und 10-Tages-Vignetten) sind unbedingt aufzukleben um gültig zu sein. Beim Abstellen und Verlassen des Kraftfahrzeuges, ist die 2-Monats-Vignette unbedingt von außen leicht sicht- und kontrollierbar im Kraftfahrzeug zu hinterlegen. www.vignette.at

Bescheinigung

Bescheinigung gem. § 45 Abs 6 KFG über

  • Ziel und Zweck von Probefahrten auf Freilandstraßen bzw. an Sonn- und Feiertagen sowie
  • Zeitpunkt des Beginns und des Endes der Probefahrt (bei Überlassung des Fahrzeuges an einen Kaufinteressenten)

Die Bescheinigung ist nicht zu vergebühren.

In der folgenden Aufstellung ist ersichtlich, in welchen Ländern diese Kennzeichen anerkannt oder nicht anerkannt werden, bei leeren Kästchen ist bis dato keine Stellungnahme eingelangt.

Eine Anerkennung der österreichischen Probefahrtkennzeichen liegt vor:

  • In den Ländern Italien, Polen, Portugal, Schweiz, Luxemburg, Frankreich, Slowenien, Spanien und Bulgarien ohne weitere Bedingungen.
  • In Liechtenstein muss im Anlassfall eine Abstimmung mit der Versicherungsverordnung, LGBl. 1978 Nr. 21 vorgenommen werden.
  • Bei Fahrten nach Deutschland und Ungarn ist ein Zusatzblatt zum Probefahrtschein (Kopie des Probefahrtscheines) mit den Mindestdaten nach Art. 35 Abs. 1 lit. a des Wiener Übereinkommens vom 8. November 1968 mitzuführen. In Deutschland dürfen Probefahrtkennzeichen aber nicht für die Überführung eines Fahrzeuges aus dem Gebiet der BRD in das Ausland verwendet werden.

Eine Ablehnung der österreichischen Probefahrtkennzeichen liegt für folgende Länder vor:

  • Irland, Schweden, Slowakei, Tschechien, Kroatien, Finnland, Großbritannien, Niederlande, Norwegen, Dänemark und Rumänien.

Hinsichtlich der Staaten, die noch keine Stellungnahme abgegeben haben, ist bis zu einer gegenteiligen Mitteilung davon auszugehen, dass keine Anerkennung erfolgt.

Das Verkehrsministerium hat aufgrund der zunehmend missbräuchlichen Verwendung von Probefahrtkennzeichen im Rahmen von Handelsgewerbeberechtigungen im Erlasswege reagiert. Betroffen sind Gewerbetreibende mit ausschließlicher Handelstätigkeit.

Die Ausgabe von Probefahrtkennzeichen an Kunden, damit diese mit einem nicht zum Verkehr zugelassenen Fahrzeug zur Begutachtungsstelle fahren können, kann für den Inhaber der Probefahrtbewilligung Haftungen nach sich ziehen. Um ein mögliches Mitverschulden des Kfz-Betriebes von vornherein zu vermeiden, empfehlen sich Sicherheitshinweise an den Kunden. Eine Kopie des Hinweisschreibens ist dem Kunden auszufolgen.

Fahrzeuge für Übungsfahrten

Mit der 26. KFG Novelle wurden die speziellen Anforderungen an Kraftfahrzeuge, die für Übungsfahrten verwendet werden, gestrichen. Bisher hatte das Übungsfahrzeug eine Handbremse mit bestimmter Wirksamkeit sowie eine Vorrichtung zum Abstellen des Motors (beide mussten zudem vom Beifahrersitz aus leicht betätigt werden können) aufweisen müssen.

Seit Ende Oktober 2005 ist diese besondere technische Eigung des Fahrzeuges nicht mehr nachzuweisen. Den Entfall der Bestätigungen, die von Kraftfahrerorganisationen und § 57a-Begutachtungsstellen ausgestellt wurden, begründet das Verkehrsministerium als nicht mehr zeitgemäß und auch für die Verkehrssicherheit nicht wirklich erforderlich.

Bestimmungen über Rücknahme, Wiederverwendung und Behandlung von Altfahrzeugen

Das Lebensministerium hat zu den Bestimmungen über Rücknahme, Wiederverwendung und Behandlung von Altfahrzeugen eine eigene Homepage eingerichtet, über die abfallwirtschaftliche Daten auch elektronisch gemeldet werden können.

www.umweltnet.at/article/archive/7993

Weitere Informationen

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